In allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR können ab dem 1. Juli 2016 Vertrauensdienste nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, angeboten werden. Zusammengefasst wurde dies in der eIDAS-Verordnung. Neu geregelt wurden dazu elektronische Signaturen, aber auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen »Elektronische Identifizierung« und »Elektronische Vertrauensdienste«. Die EU ist sich sicher, dass mit der Verordnung einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen werden.
eIDAS ist eine EU-Verordnung. Damit ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.
First published: 21. Juni 2016
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