Europäischer Datenschutztag: Bitkom beschreibt aktuelle Lage
Seit dem vollständigen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai vergangenen Jahres müssen sich Unternehmen verstärkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. Häufig fehlt dafür laut einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom das passende Personal. So hat derzeit fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland nur eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutz befasst. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. »Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen«, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. »Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.«
Datenschutz leidet unter Fachkräftemangel
Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze. »Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen«, so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DSGVO-Vorgaben anzupassen.
Was sich 2019 im Datenschutz ändert
Für das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DSGVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Bitkom kritisiert die geplante Verordnung. »Mit dem derzeitigen Entwurf gefährdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schränkt werbebasierte Geschäftsmodelle im Internet ein.«
Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen, kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Auch hier sieht Bitkom Nachbesserungsbedarf. »Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden«, so Dehmel.
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