Iron-Mountain-Studie: das Internet sollte vergessen
In der EU-Datenschutzreform sollte ein »Recht auf Vergessen« des Internets verankert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass personenbezogene, digitale Daten nicht dauerhaft gespeichert werden. Doch die Mehrheit der ist Deutschen pessimistisch, was die Umsetzung betrifft, ergab eine Iron Mountain-Studie.
Interessant dabei: Anscheinend wünscht andererseits nur die Hälfte der Befragten eine Löschung von Social-Media-Postings. Die europaweite Studie fand überdies heraus, dass 80 Prozent der deutschen Befragten glauben, es ohnehin mit so vielen Organisationen zu tun zu haben, dass sie nicht mehr wissen, wer gerade welche Informationen über sie gespeichert hat. Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs zur Datenschutz-Grundverordnung steht der Gedanke, dass der Schutz personenbezogener Daten ein Grundrecht für alle EU-Bürger-darstellt.
Der Rat der EU (Ministerrat) soll dem Gesetzesentwurf in diesem Jahr noch zustimmen. Die Verordnung soll dann nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft treten. In Artikel 17 des Entwurfes (KOM/2012/011) heißt es unter anderem: »Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung von sie betreffenden personenbezogenen Daten und die Unterlassung jeglicher weiteren Verbreitung dieser Daten zu verlangen.«
Unsicherheit, was gelöscht werden darf und kann
Vorgesehen ist weiterhin, dass jedem Unternehmen, das EU-Anforderung nicht erfüllen kann, Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes drohen. Die derzeit in Brüssel diskutierten Reformpläne sehen dazu vor, dass Verbraucher bei Unternehmen anfragen können, ihre Daten dauerhaft zu löschen. Allerdings bezweifeln knapp drei Viertel (69 Prozent) der deutschen Befragten, dass die Vorteile einer Datenlöschung diesen Aufwand wert seien. 78 Prozent der Befragten würden einem Unternehmen nicht glauben, dass dieses der Nachfrage trotz Zusicherung auch wirklich nachgeht.
Außerdem herrscht erhebliche Verwirrung, wenn es um die Art der Information geht, deren Löschung eine Person fordern kann. Die meisten deutschen Befragten glauben, dazu berechtigt zu sein, die Löschung von persönlichen Informationen (92 Prozent), Finanzinformationen (66 Prozent) und E-Mail-Korrespondenz (66 Prozent) zu verlangen. Indessen würde nur die Hälfte (50 Prozent) nach der Löschung von Social-Media-Postings fragen. (Eine ausführliche Infografik finden Sie hier.)
Papier erfüllt die Datenschutzgesetze
40 Prozent der in der Studie befragten Deutschen glauben, dass Informationen auf Papier – wie zum Beispiel Briefe oder ausgefüllte Formulare – durch Datenschutzgesetze abgedeckt seien. Auffällig ist, dass gleichzeitig 64 Prozent der Befragten meinen, es sei einfacher, Informationen auf Papier zu löschen, als wenn diese online vorliegen würden.
»Fast alles, was wir entweder im Netz oder offline tun, hinterlässt eine Spur. Diese Informationen werden gesammelt, verarbeitet und gegebenenfalls weiter gegeben. Alle Arten von Organisationen, die Informationen sammeln, müssen diese sorgfältig verwalten und bestmöglich schützen«, erklärt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. »Der Vorschlag zu EU-Datenschutzreform ist ein erster wichtiger Schritt, um Verbraucher besser zu schützen.«
Aufbewahrungsfristen für Papierakten müssen beachtet werden
Die Studie zeigt nach Meinung von Börgmann jedoch auch, dass viele EU-Bürger nach den Datenschutzskandalen der letzten Jahre sehr misstrauisch geworden sind: »Obwohl sich ein Großteil des geschäftlichen und sozialen Lebens heutzutage online abspielt, vertrauen immer weniger Bürger darauf, dass Unternehmen ihre persönlichen Daten auch wirklich löschen.« Um diesem Misstrauen entgegen zu wirken, müssten Unternehmen laut börgmann erstens ihre Kunden aufklären, und zweitens klare Richtlinien zum Datenschutz aufstellen und diese auch umsetzen.«
»Egal, ob die persönlichen Daten auf Papier, in elektronischen Datenbanken oder online gespeichert sind – Unternehmen sollten wissen, wo diese sind, wer dafür zuständig ist und wie man diese sicher löscht oder vernichtet, wenn danach gefragt wird«, betont Börgmann. »Nur so wird Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen. Für viele Firmen fängt es damit an, Papierdokumente zu digitalisieren, so dass die Daten beispielsweise über ein Texterkennungssystem in eine zentrale Datenbank eingespeist werden können. Ebenso sollten die Aufbewahrungsfristen für Papierakten beachtet werden. Letztendlich müssen Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen, bevor die neue EU-Verordnung in Kraft tritt. Nur durch Engagement lässt sich das Vertrauen bei den Verbrauchern wieder herstellen.«
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