Der Sarbanes-Oxley Act (SOA) wurde am 30. Juli 2002 von US-Präsident George W. Bush unterzeichnet. Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung wiederherzustellen sowie die Anleger zu schützen. Der SOA regelt die Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung und der Wirtschaftsprüfer grundlegend neu und definiert Regeln für die Zusammenarbeit von Unternehmen und Wirtschaftsprüfern. Anlass für das Gesetzgebungsverfahren waren die Unternehmenszusammenbrüche von Enron und WorldCom. Vorausgegangen waren Bilanzskandale, die nicht nur in der US-amerikanischen Öffentlichkeit, sondern auch weltweit in einer bislang nicht gekannten Intensität diskutiert wurden. Auditing und Kontrolle sind zentrale Anliegen des Sarbanes-Oxley Acts. Besonders relevant ist das Gesetz für international agierende Unternehmen, die sich den SEC-Richtlinien unterwerfen müssen. Als Konsequenz aus dem Gesetz müssen Unternehmen mehr Dokumente und Emails speichern, als je zuvor. Dabei ist aber nicht nur das Anwachsen der Speicherkapazität problematisch. Unternehmen müssen auch die Revisionssicherheit, den jederzeitigen Zugriff und das schnelle Auffinden relevanter Emails und Dokumente garantieren. SOA verpflichtet Manager und Vorstände prüfbare und zuverlässige digitale Daten zu generieren. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit ohne Einflussnahme des Unternehmens von einem Abschlussprüfer gesichtet werden können. Die Bestimmungen der SOA sind auf diejenigen deutschen Abschlussprüfer anzuwenden, die in Deutschland Prüfungsleistungen für SEC registrierte Unternehmen erbringen. Abschlussprüfer, die Tochtergesellschaften SEC-registrierter Unternehmen in Deutschland prüfen, können ebenfalls in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Website zum Sarbanes-Oxley Act >>