Bitkom mosert über stagnierende E-Government-Nutzung
Das Angebot digitaler Bürgerdienste ist umfangreicher und besser geworden, dennoch stagniert in Deutschland deren Nutzung. Im Jahr 2013 luden sich 49 Prozent aller Bundesbürger über das Internet amtliche Formulare herunter, schickten Anträge an Behörden oder baten um Auskunft. Klingt nur auf den ersten Blick gut – aber auf den zweiten Blick muss man konstatieren, dass dies nicht mehr und nicht weniger als im Jahr 2009 ist. E-Government tritt damit trotz des verbesserten Angebots seit vier Jahren auf der Stelle.
Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten gerade mal auf Rang 10 aller EU-Mitglieder. Spitzenreiter ist Dänemark. Dort verwenden mittlerweile 85 Prozent der Einwohner solche Dienste, es gab eine deutliche Steigerung innerhalb weniger Jahre.
Will der Deutsche nicht zum »gläsernen Bürger« verkommen?
»Der Trend zum E-Government ist an der Hälfte der Bevölkerung vorbei gegangen«, sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Viele Bürger wüssten schlicht nicht, welche Online-Angebote es gäbe. »Wenn die Verwaltung neue elektronische Dienste einführt, muss darüber breit informiert werden. Werbung zum Beispiel für die umfangreichen Möglichkeiten des neuen elektronischen Personalausweises gab es nicht.«
Die fehlende Akzeptanz nur an mangelnder Werbung festzumachen, ist freilich ganz schön verallgemeinert. Denn gerade beim elektronischen Personalausweis gibt es extrem viele Sicherheitsbedenken, wonach die Menschen nun zum »gläsernen Bürger« verkommen.
E-Government bremst sich manchmal selbst aus
Wo E-Government freilich Sinn macht sind vereinfachte Behördengänge im Internet. Leider stehen dem häufig gesetzliche Bestimmungen entgegen, die zum Beispiel ein unterschriebenes Formular verlangen. Zudem hinkt die Verwaltungs-IT oft technologisch hinterher. »Im Vergleich zur IT der Wirtschaft, die auf mobile Lösungen, Social-Media, Cloud-Computing und Big Data setzt, sind die IT-Lösungen der Verwaltung zu selten auf dem Stand der Technik«, meint Kempf.
Impulse kommen durch das E-Government-Gesetz von 2013, das die Digitalisierung der Verwaltung vereinfacht. (Das Gesetz wurde allerdings in einer ominösen Nachtaktion verabschiedet.) So muss künftig ein Formular nicht mehr allein deshalb unterschrieben werden, weil eine Unterschrift schon immer notwendig war. Wo es um den Nachweis der Identität geht, können Bürger den neuen Personalausweis oder ein neues rechtssicheres E-Mail-Verfahren (»De-Mail«) nutzen. Die Bundesverwaltung baut gerade die notwendige Technik auf. Auch einige Bundesländer wie Sachsen oder Berlin sind mit den Arbeiten an eigenen Landesgesetzen, die digitale Behördengänge einfacher machen, weit vorangeschritten.
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