Docuware lässt sich GoBD-Konformität bestätigen

Aufbau der GoBD-Checkliste vom Bitkom (Bild: Bitkom)

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Aufbau der GoBD-Checkliste vom Bitkom (Bild: Bitkom)

Die »Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff« GoBD sind seit über einem Jahr gültig, und sind für alle Unternehmen bindend. Verstöße gegen die GoBD können unter Umständen Steuerschätzungen der Finanzverwaltung nach sich ziehen.

Damit die Kunden des DMS-Spezialisten DocuWare auf der sicheren Seite sind, hat das Germeringer Softwarehaus seine Dokumentenmanagement- und ECM-Softwarelösungen von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PSP Peters Schönberger Steuerprüfungsgesellschaft prüfen lassen. Ergebnis: die »DocuWare Cloud« hält ebenso wie die On-Premise-Variante des Dokumentenmanagement-Systems den strengen Anforderungen der GoBD stand.

Gecheckt nach den Kriterien der »GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme« des Bitkom

Nach eingehender Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht das Dokumentenmanagement-System Docuware in der Version 6.8 den GoBD-Grundsätzen Die Prüfung erfolgte insbesondere nach den Kriterien der »GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme« des Branchenverbands Bitkom. Das Ergebnis basiert damit auf transparenten, nachvollziehbaren und klar definierten Kriterien, welche die Vorgaben der GoBD speziell für Dokumentenmanagement-Systeme interpretieren.

Das Softwarehaus ist damit einer der ersten Anbieter am deutschen Markt, der sich nach diesen Vorgaben hat zertifizieren lassen. Zusammenfassend kommt die Prüfung zum Ergebnis, dass die Docuware-Lösung als Cloud- ebenso wie als On-Premise-System den geforderten Prüfkriterien entspricht und bei entsprechender Anwendung einen GoBD-konformen Gesamtprozess im Unternehmen unterstützt.

Die wesentlichen Anwendungsszenarien zum Einsatz derartiger Softwarelösungen sind insbesondere die Archivierung steuerrelevanter Daten, die Digitalisierung von Papierbelegen mit anschließender Vernichtung der Originalbelege, die Archivierung von E-Mails sowie etwa die Aufbewahrung elektronischer Ein- und Ausgangsrechnungen.

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About the Author: Engelbert Hörmannsdorfer