Foxit unterstützt nun die »Qualifizierte Elektronische Signatur«
Die »Foxit eSign-Plattform« ermöglicht jetzt die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. Mit dieser Ergänzung lassen sich elektronische Signaturen zum Unterschreiben von Dokumenten nutzen. Damit ist Remote-Identifikation in Anwendungen möglich, die unter die eIDAS-Verordnung fallen. Der Service ist direkt im PDF-Editor von Foxit verfügbar.
Als Einsatzbereiche sieht Foxit elektronische Unterschriften bei Dokumenten, Verträgen, Formularen und Vorlagen. Außerdem ließen sich Dokumente von überall aus schnell versenden, Verträge unterzeichnen und Dokumente ausfüllen. Auch die Verwaltung signierter Dokumente, Workflows und Berichte sei möglich.
Hohe Rechtsverbindlichkeit
»Für die meisten Dokumente reichen E-Signaturen mit niedrigeren Sicherheitsstufen aus, um rechtsverbindlich zu sein«, sagt Mahender Bist, Senior Vice President von Foxit eSign bei Foxit. »In einigen Rechtsordnungen und bei einigen Transaktionen ist jedoch eine höhere Zertifizierungsstufe erforderlich. Durch die Ergänzung von Foxit eSign mit QES können unsere Kunden elektronische Signaturen nun für praktisch jede Transaktion verwenden.«
In Deutschland wurden bereits 2001 mit dem ersten deutschen Signaturgesetz Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen geschaffen. Das Gesetz bezog sich auf die Europäische Richtlinie 1999/93. Die eIDAS-Verordnung ersetzte 2016 dann die bis dahin geltende europäische Verordnung. Damit wurde auch die bis dahin durch das Signaturgesetz (SigG) vorgegebene Definition und Anwendung der QES hinfällig – und gleichzeitig die Grundlage für eine breitere Akzeptanz elektronischer Workflows geschaffen.
Vorteile qualifizierter elektronische Signaturen
Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) bieten das höchste Maß an Sicherheit und Verifizierung für rechtsverbindlich unterzeichnete Dokumente. Sie nutzen daher häufig staatliche Einrichtungen und Organisationen, die einen Identitätsnachweis benötigen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Beispiele sind die Beantragung von Geburtsurkunden, Führerscheinen oder Sozialversicherungsdokumenten.
Aber auch Banken und Finanzinstitute nutzen den QES-Standard, um das KYC-Prinzip (Know Your Customer) und andere Branchenvorschriften einzuhalten. QES werden in allen EU-Mitgliedsstaaten und im Vereinigten Königreich als rechtmäßig und gültig anerkannt, sofern Identitätsüberprüfungsmethoden eines qualifizierten Vertrauensdienstleister (Qualified Trust Service Provider, QTSP) eingesetzt werden.
Vorteile qualifizierter elektronischer Signaturen sind neben der Einhaltung der Vorgaben aus eIDAS, sowie »ESIGN« und »UETA« gründliche und fälschungssichere Prüfungsverläufe, die Möglichkeit eines Identitätsnachweises mittels Face- oder Touch-ID-Verfahren von qualifizierten Vertrauensdienstleistern sowie die Nutzung eines persönlichen Signierschlüssels oder Strichcodes, der nur dem Unterzeichner bekannt ist. Außerdem erhalten Nutzer digitale Abschlusszertifikate von einem QTSP und runden das Vertragsmanagement sinnvoll ab.
Vollständiger eSign-Workflow möglich
Laut Anbieter ermöglicht Foxit eSign einen »vollständigen, rechtsverbindlichen und sicheren eSign-Workflow«. Es erleichtere die Erstellung und Unterzeichnung von digitalen Verträgen, Vereinbarungen und Formularen.
Der direkt im PDF-Editor von Foxit verfügbare elektronische Unterschriftenservice umfasse ein komplettes Set an PDF-Bearbeitungswerkzeugen für Dokumente. Dazu gehören auch Formularerstellung, Schwärzung, Seitenbearbeitung und Funktionen zur Zusammenarbeit.
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