Reduzierte Mehrwertsteuer: Scandienstleister Cocq mit Services
Wie der Bundestag gestern beschlossen hat, werden ab morgen für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuersätze gesenkt. Für viele Unternehmen bedeutet dies einen hohen Aufwand wie das Ersetzen von Preisschildern, die Anpassung von Rechnungsvorlagen und die Aktualisierung von Softwarelösungen beispielsweise von Shop- oder ERP-Systemen. Darüber hinaus müssen Unternehmen auch im Bereich ihres Rechnungseingangs reagieren. So müssen sie überprüfen, ob ihre Lieferanten-Rechnungen die geänderten Mehrwertsteuersätze berücksichtigt haben und damit steuerlich korrekt sind.
»Um unsere Kunden hierbei zu entlasten, haben wir kurzerhand eine Erweiterung in unsere Prozess-Software integriert, die automatisch prüft, ob Rechnungen den zum jeweiligen Zeitpunkt erwarteten und damit gültigen Steuersatz ausweisen«, erläutert Martin Echt, Betriebsleiter von Cocq Datendienst. »Wie mit den falsch ausgestellten Rechnungen verfahren werden soll, haben unsere Kunden für sich unterschiedlich definiert.«
Verschiedene Szenarien bei falsch ausgestellten Rechnungen
So fahren einige »die harte Linie« und weisen diese Rechnungen zurück. In diesem Fall kann über Cocq eine direkte Ablehnungsinformation an den Lieferanten versendet werden, sodass dieser eine korrigierte Rechnung ausstellen kann. Andere Unternehmen wiederum möchten auch die fehlerhaften Rechnungen vom Scandienstleister verarbeitet wissen. Cocq liest dann die buchungsrelevanten Daten aus und übermittelt diese zur weiteren Verarbeitung an seine Kunden. Je nach Vereinbarung gleicht der Scandienstleister die Inhalte mit den Bestelldaten ab, sodass ein Großteil der Rechnungen direkt zur automatischen Bezahlung weitergeleitet werden kann. »Einige Kunden wünschen, dass wir die falsch ausgestellten Rechnungen kennzeichnen, was wir ebenfalls in unseren Prozess integriert haben«, so Echt. Klärungen mit den Lieferanten obliegen in diesem Fall den Kunden selbst – die zielgenaue Vorerkennung erfolgt dennoch unkompliziert vorab durch Cocq.