Published On: 3. Februar 2025Von

Transparenzbericht 2024 von mailbox.org

Jährlich berichtet der E-Mail-Dienst mailbox.org über den Umgang mit behördlichen Auskunftsanfragen. 30 Prozent der 133 behördlichen Auskunftsanfragen waren 2024 rechtswidrig.

Transparenzbericht 2024 von mailbox.org

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Transparenzbericht 2024 von mailbox.org (Bild: Heinlein Support)

Zahl der Anfragen gesunken

Der E-Mail-Dienst mailbox.org hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht. Demnach ist die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org von insgesamt 133 im Jahr 2023 auf 83 Anfragen 2024 zurückgegangen. Gesunken – von 33,8 Prozent (2023) auf 30,1 Prozent (2024) – ist auch der Anteil der final als rechtswidrig abgelehnten Anfragen.

Herkunft der Anfragen

Von den 83 Anfragen stammen 81 von Strafverfolgungsbehörden. 82 Anfragen wurden von deutschen Behörden und eine Anfrage von einer ausländischen Nicht-EU-Behörde gestellt. Bei 79 Anfragen handelte es sich um Bestandsdatenanfragen, bei drei um Postfachbeschlagnahmungen und bei einer Anfrage um eine Telekommunikationsüberwachung.

Häufigster Ablehnungsgrund

Wie im vergangenen Jahr ist der häufigste Ablehnungsgrund die Übertragung der Anfrage auf einem unverschlüsselten Kanal, zum Beispiel per Fax und per E-Mail im Klartext. Im Jahr 2024 gingen fast ein Viertel (24,1 Prozent) aller Auskunftsanfragen per Fax oder Klartext-E-Mail ein. Diese Anfragen wurden von mailbox.org konsequent abgelehnt.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, Anfragen über E-Mail-ESB-Verfahren gesicherte beziehungsweise PGP-verschlüsselte Kanäle einzureichen. Auskunftsanfragen per Fax und E-Mail in Klartext sind nicht länger zulässig.

Umgang mit Anfragen bei mailbox.org

mailbox.org hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachung, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt von mailbox.org geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten von mailbox.org herausgegeben.

Welche Daten die Behörden abfragen:

  • Bestandsdatenabfragen: unter anderem Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen
  • Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails
  • Verkehrsdatenabfragen: unter anderem IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden
  • Telekommunikationsüberwachung: Eine auf Dauer angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts

Hintergrund von mailbox.org

Neben E-Mail, Kalender, Adressbuch, Aufgaben und Office bietet die Plattform auf Open-Source-Basis von mailbox.org Videokonferenzen und einen Cloud-Speicher. Das Berliner Unternehmen betreibt diese in einer eigenen Infrastruktur in deutschen Rechenzentren. Zum Kundenkreis zählen Privatkunden sowie Unternehmen und Behörden wie das Thüringer Bildungsministerium für Bildung, Jugend und Sport, MyFone und die Forschungsgesellschaft Senckenberg. mailbox.org ist eine Marke der Heinlein Support GmbH.

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About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.
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